Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind.

 

Angebote

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die eine Änderung in Material oder Gerätschaft erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor. Dies betrifft auch Montagemehrkosten bei abweichender Montagesituation. Die Erstellung von Aufmaßen vor Ort, sowie die Erstellung von Entwürfen ist grundsätzlich kostenpflichtig, außer es wird etwas anderes vereinbart.

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die im Angebot enthaltenen Preise für 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

 

Bestellungen, Genehmigungen, Statik

 

Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, falls diese nicht bei der Firma Kuhn beauftragt wurde. Die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.

 

Preise

 

Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Angebots. Liegen zwischen der Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.

 

Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen

 

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.

 

Entwürfe, Schutzrechte

 

Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

 

 Liefertermine

 

Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

 

Lieferverzögerungen

 

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

 

Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt.

 

Versand

 

Mit dem Verlassen der Ware aus dem Einflussbereich der Kuhn Werbetechnik München GmbH findet ein Gefahrenübergang an den Spediteur statt, mit Eintreffen beim Kunden geht die Gefahr in seinen Bereich über. Defekte oder unvollständige Lieferungen sind unverzüglich bei deren Eintreffen zu melden und zu dokumentieren, da ansonsten eine Regressforderung an den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann; die Versendung der Ware erfolgt auch bei kostenfreier Anlieferung immer auf Risiko des Bestellers.

 

Montage

 

Ein ungehinderter Zugang zum Montageort, sowie eine Durchführung der Arbeiten in einem Zuge ist die Basis der Montagekalkulation. Abweichungen dieser Annahme, die nicht durch die Kuhn Werbetechnik München GmbH zu vertreten sind, berechtigen zur Weiterberechnung an den Besteller, dies gilt auch bei vereinbarten Festpreisen. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, Maschinen- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Nach Abschluss der Montagetätigkeiten ist die Leistung durch den Besteller oder einen seiner Vertreter ab zu nehmen. Ist kein Besteller oder ein Vertreter zugegen, um die Abnahme durchzuführen, so gilt die Leistung mit dem Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung, als abgenommen. Eine nach dem Montagetermin gewünschte Abnahme berechtigt den Auftragnehmer, diese zusätzlichen Kosten zu berechnen.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.

 

Zahlungsbedingungen

 

Alle Rechnungen unseres Werkes sind, wenn nicht anders vereinbart, immer innerhalb von 14 Tagen, ab Rechnungslegung, zu bezahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 €. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

  

Haftungsbeschränkungen

 

Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.

 

Mängelrüge

 

Jede Ware gleich ob angeliefert, montiert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abnahmen/Wareneingang schriftlich bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Auch hier bedarf es einer schriftlichen Mangelanzeige innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel offenkundig wird. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung nach unserer Wahl oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, wie Schadenersatz oder Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Von der Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien etc.) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.

 

Gewährleistung

 

Sämtliche Gewährleistungsansprüche auf Lichtwerbeanlage verjähren nach 24 Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Ausgenommen hiervon sind Leuchtmittel und Trafos. In Garantiefällen wird das beanstandete Teil kostenlos durch uns ersetzt. Alle sonstigen im Zusammenhang mit der Gewährleistungsgarantie entstehenden Kosten, wie Demontage-; Montage-; Fracht-; Maschinenkosten; etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Farbabweichungen nach Reparaturarbeiten sind kein Reklamationsgrund. Nach Beseitigung eines Mangels beträgt die Gewährleistung ebenfalls 2 Jahre, jedoch erstreckt sie sich nur auf die von der Nacherfüllung umfassten Teile. Weitergehende Ansprüche wegen direkter oder indirekter Schäden können nicht geltend gemacht werden. Werden durch Dritte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung seitens Kuhn Werbetechnik München GmbH.

 

Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

 

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir dennoch einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

 

Archivierung, Datenschutz

 

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich werden, in der EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

 

Referenzen

 

Die Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH ist berechtigt, Sie als Referenzkunde auf der Firmen-Homepage www.kuhn-werbetechnik.de zu nennen. Allein zu diesem Zweck ist es der Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH gestattet, folgende Daten zu nutzen:

1. den (Marken-) Namen/die Firmierung des Kunden

2. die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Kunden

3. die von der Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH erstellten Präsentationsbilder/Referenzbilder  

Der Kunde erklärt gleichzeitig, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können der Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH nicht zur Last gelegt werden. Der Kunde stellt insoweit die Firma Kuhn Werbetechnik München GmbH von jeglicher Haftung frei.

Dieser Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in ihrer Gesamtheit schriftlich widerrufen werden.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Alle vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Feldgeding in Bergkirchen. Der Gerichtsstand ist in Dachau.

 

Abwehrklausel

 

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Schlussbestimmungen

 

Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt, das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.

 

Stand August 2018